Pflegekontrollbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und dieser Pflegegeld bezieht, dann gehört eine regelmäßige Überprüfung der Pflege (2 oder 4 mal im Jahr je nach Pflegegrad) durch eine Pflegfachkraft zu den Leistungsbedingungen der Pflegekasse. Diese Einsätze haben neben einer Kontrollfunktion ist erster Linie jedoch die Chance der Beratung, z.B. zu Höherstufungen, zur Beschaffung von Hilfsmitteln und den Umgang damit, zu Pflegetechniken und zur Schmerzbehandlung. Gern beraten wir Sie vor Ort und erinnern Sie an den nächsten Termin.